Stichprobeninventur und permanente Inventur: Weniger Aufwand, mehr Effizienz
Inventuren sind für die Bestandsführung und den Jahresabschluss unerlässlich, aber oft zeit- und kostenintensiv. Doch das muss nicht sein, denn das Handelsgesetzbuch (HGB) in Deutschland und das Unternehmensgesetzbuch in Österreich (UGB) erlaubt neben der Vollinventur zum Stichtag auch Vereinfachungen wie die permanente Vollinventur und Stichprobeninventur. Fehlinformationen führen jedoch dazu, dass viele Unternehmen weiterhin Zeit und Ressourcen für die Inventur verschwenden.