REMIRA Supply Chain & Commerce Blog

E-Rechnungspflicht für B2B-Umsätze ab dem 01.01.2025

Geschrieben von Timo Boos | 28/10/24 7.45

Ab dem 01.01.2025 tritt die E-Rechnungspflicht für B2B-Umsätze in Kraft. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen.   Diese gesetzliche Vorschrift betrifft alle Unternehmen, die im B2B-Bereich tätig sind, und verpflichtet sie, elektronische Rechnungen auszustellen und zu empfangen.

Wir haben Ihnen eine kompakte Übersicht der Übergangsregelungen erstellt:

 

Für die Einführung der E-Rechnungspflicht planen wir eine schrittweise Umsetzung in unseren REMIRA WWS Systemen. Für den Empfang  von E-Rechnungen haben wir mit unserem Partner Pranke eine Lösung für Sie erarbeitet. Gerne stehen Ihnen Ihre bekannten Ansprechpartner von REMIRA zur Verfügung , um die nächsten Schritte zu besprechen. Ab 2025 muss in Deutschland der Empfang von E-Rechnungen gewährleistet sein. Treten Sie mit Ihren Lieferanten in Kontakt, um abzuklären, ob diese ab 2025 E-Rechnungen an Sie versenden werden. Das Versenden von E-Rechnungen durch Sie wird erst zum 1.1.2027 gesetzlich vorgeschrieben. Nähere Informationen entnehmen Sie aus der zur Verfügung gestellten Übersicht der Übergangsregelungen.

Handlungsbedarf: Relevanz für Ihr Unternehmen prüfen

Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen der EU-Richtlinie von Land zu Land unterschiedlich ausfallen können. Bei einer Expansion in neue Länder empfehlen wir, die steuerlichen Anforderungen mit Ihren Steuerberatern abzustimmen.

Wir empfehlen Ihnen, die Relevanz dieser neuen gesetzlichen Bestimmungen für Ihr Unternehmen zu überprüfen und gegebenenfalls frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen. 

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit REMIRA

REMIRA wird Sie weiterhin über alle zukünftigen gesetzlichen Anforderungen und Produktänderungen über unsere regelmäßigen Updates informieren. Besuchen Sie regelmäßig unsere Webseite, um die neuesten Informationen zu erhalten und immer auf dem neuesten Stand zu bleiben. Bei Fragen oder weiteren Informationen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.