GoBD
Die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) wurden mit einem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen am 14.11.2014 veröffentlicht und gelten für Veranlagungszeiträume ab dem 31.12.2014.
Was ist GoBD?
Die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) wurden mit einem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen am 14.11.2014 veröffentlicht und gelten für Veranlagungszeiträume ab dem 31.12.2014.
Die GoBD fassen die Anforderungen an eine IT-gestützte Buchführung praxisgerecht zusammen. Zu den Grundsätzen gehört zum Beispiel die Unveränderbarkeit der Kassenbelege. Zwar sind die GoBD anerkannte Grundsätze, sie schaffen allerdings keine Rechtssicherheit. Gesetzlich festgeschrieben und präzisiert werden die Anforderungen durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (gültig ab 1. Januar 2020). Die technischen Details werden gesondert in der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) festgeschrieben.