Die Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 der Abgabenordnung (AO) besagt, dass Unternehmer, die elektronische Kassensysteme oder Registrierkassen einsetzen, dies der zuständigen Finanzbehörde mitteilen müssen.
Weitere Informationen und den Gesetzestext finden Sie hier.
Diese Meldung umfasst unter anderem Informationen zur verwendeten Kassensoftware und der dazugehörigen zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE). Die Mitteilung dient der Kontrolle und Nachverfolgbarkeit der Kassensysteme, um Manipulationen vorzubeugen und die Einhaltung steuerrechtlicher Vorgaben sicherzustellen. REMIRA als Ihr Kassensoftware-Lieferant befindet sich weiterhin im engen Austausch mit unserem Partner Fiskaly und den entsprechenden Bundesbehörden.
Zum aktuellen Zeitpunkt liegen uns noch keine eindeutigen Definitionen der notwendigen Portaldaten vor. REMIRA hat die notwendigen Vorarbeiten geleistet und sobald die finalen Vorgaben der Bundesbehörden vorliegen, werden wir die entsprechenden Anpassungen vornehmen und für alle supporteten Versionen der REMIRA Kassensoftware zur Verfügung stellen.
Sobald die Umsetzung erfolgt ist, finden sie die notwendigen Informationen in den zur Verfügung gestellten Release Notes.
REMIRA wird Sie weiterhin über alle zukünftigen gesetzlichen Anforderungen und Produktänderungen über unsere regelmäßigen Updates informieren. Besuchen Sie regelmäßig unsere Webseite, um die neuesten Informationen zu erhalten und immer auf dem neuesten Stand zu bleiben. Bei Fragen oder weiteren Informationen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.