E-Rechnungspflicht für B2B-Umsätze ab dem 01.01.2025
Ab dem 01.01.2025 tritt die E-Rechnungspflicht für B2B-Umsätze in Kraft. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Diese gesetzliche Vorschrift betrifft alle Unternehmen, die im B2B-Bereich tätig sind, und verpflichtet sie, elektronische Rechnungen auszustellen und zu empfangen.