Technische Sicherungs­einrichtung (TSE)

Laut der Kassensicherungsverordnung müssen elektronische Kassensysteme mit einer Technischen Sicherungseinrichtung (TSE) ausgestattet sein, um nachträgliche Manipulationen an Rechnungen zu verhindern.

Was ist die technische Sicherungseinrichtung (TSE)?

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) fordert eine technische Sicherungseinrichtung (TSE), mit der nachträgliche Manipulationen an elektronischen Kassensystemen erschwert werden sollen. Spätestens bis März 2021 mussten Betreiber elektronischer Registrierkassen eine TSE integrieren, um ihre Kassendaten zu verschlüsseln und mit einer elektronischen Signatur zu versehen. 

Die TSE besteht aus...

  • einem Sicherheitsmodul: Stellt sicher, dass sämtliche Kasseneingaben protokolliert werden und nicht unbekannt verändert werden können.
  • einem Speichermedium: Hält sämtliche Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vor.
  • einer einheitlichen digitalen Schnittstelle: Muss eine reibungslose Übertragung von Daten gewährleisten, zum Beispiel im Falle einer Prüfung.

Finanzbehörden können die gespeicherten Daten anfordern und überprüfen. Hersteller müssen ihre TSE beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizieren lassen.