Laut der Kassensicherungsverordnung müssen elektronische Kassensysteme mit einer Technischen Sicherungseinrichtung (TSE) ausgestattet sein, um nachträgliche Manipulationen an Rechnungen zu verhindern.
Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) fordert eine technische Sicherungseinrichtung (TSE), mit der nachträgliche Manipulationen an elektronischen Kassensystemen erschwert werden sollen. Spätestens bis März 2021 mussten Betreiber elektronischer Registrierkassen eine TSE integrieren, um ihre Kassendaten zu verschlüsseln und mit einer elektronischen Signatur zu versehen.
Finanzbehörden können die gespeicherten Daten anfordern und überprüfen. Hersteller müssen ihre TSE beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizieren lassen.